Für eine Erneuerung des Föderalismus
(Vorgestellt von Dr. Otto Graf Lambsdorff MdB und Professor Dr. Carl Christian von Weiszäcker vor der Bundespressekonferenz)
Wir stellen fest:
- unser Staat droht handlungs- und reformunfähig zu werden
- der Bundesrat blockiert den Bundestag
- die Länder können keine eigenständige Politik betreiben
- die Gemeinden hängen am Tropf von Bund und Ländern
Wir sind der Meinung, daß gerade heute die Politik in hohem Maße Handlungsfähigkeit beweisen muß. Der rasche weltwirtschaftliche Wandel erzwingt einen Prozeß der Anpassung in allen Ländern. Die Zukunftschancen Deutschlands müssen durch einschneidende Reformen gesichert werden.
Diese Reformen dürfen sich nicht nur auf das Kurieren von Symptomen erstrecken. Sie müssen vor allem die strukturellen Ursachen erfassen. Daher müssen sie den rechtlichen und institutionellen Rahmen einbeziehen, innerhalb dessen die politischen Entscheidungen getroffen werden. Eine Erneuerung des Föderalismus, die den Gebietskörperschaften mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zuerkennt, ist damit ein wesentlicher Bestandteil der erforderlichen Reformen und eine entscheidende Zukunftsfrage für die Bundesrepublik.
Wider Scheinföderalismus und Kompetenzvermengung.
Die Entwicklung des Föderalismus in der Bundesrepublik ist durch drei Tendenzen geprägt: durch die Verlagerung von Kompetenzen der Länder auf den Bund, die den Föderalismus in der Bundesrepublik aushöhlt, durch eine zunehmende Vermischung der Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben von Bund und Ländern, durch die Überdehnung des horizontalen Finanzausgleichs unter den Ländern, der die Verantwortlichkeiten verwischt.
Die Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund beschädigt den Föderalismus in Deutschland. Sie fördert die schleichende Zentralisierung, die durch den Anspruch auf "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" intensiviert wird. Die Länder haben im Verlauf der Nachkriegszeit nicht nur den Finanzausgleich untereinander erheblich verstärkt, sondern auch in zahlreichen Reformen des Finanzsystems und Verfassungsänderungen freiwillig wesentliche Rechte und Kompetenzen an den Bund abgegeben.
Von der Beteiligung an Entscheidungen des Bundes versprechen sich die Länder politischen Einfluß und vor allem Umverteilungsgewinne zu Lasten anderer Länder und des Bundes. Diese können - kurzfristig betrachtet - sogar höher sein als die Vorteile, die durch eigene Steuererhebungen und durch die Förderung der eigenen Wirtschaftskraft zu erzielen wären. Jedenfalls sind sie zunächst leichter und schmerzloser zu haben. Aber: Transferzahlungen sind langfristig ein schleichendes Gift, das abhängig macht. Mit solchen Zahlungen wird in Westdeutschland nur an den Symptomen herumkuriert. Die Aufgabe der Herstellung "gleichwertiger Lebensverhältnisse" (Art. 72, Abs. 2 GG) ist selbst unter unvorstellbaren Kosten nicht als finanzpolitische "Einheitlichkeit der Lebensvershältnisse" (Art. 106, Abs. 3, Satz 3 GG) zu verwirklichen. Gewisse Differenzen müssen auch als Ansporn zugelassen werden.
Die Transfers über die Bundesergänzungszuweisungen und aus dem horizontalen und vertikalen Länderfinanzausgleich, die eine Zusatzsteuer für die finanzpolitisch und wirtschaftlich gut regierten Gebietskörperschaften bedeuten, haben ihr Ziel, die "Einheitlichkeit der Lebensvershältnisse", nicht erreicht, nicht erreichen können. Sie waren und sind notwendig im Osten, aber im Westen haben sie eher zu einer Konservierung der Strukturschwächen geführt und den Reformdruck verringert. Dadurch wird der Anreiz zu einer sparsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik geschwächt.
Die Vermischung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden hat das Trennsystem weitgehend abgeschafft. Statt dessen gibt es ein undurchsichtiges Mischsystem von Einnahmen, Ausgaben und Aufgaben. Dadurch wird nicht nur der Föderalismus in Deutschland, sondern auch die Handlungs- und Reformfähigkeit der Bundesrepublik als ganze schwer beeinträchtigt. Die Mischfinanzierung führt zu mangelnder Transparenz der Umverteilungs- und Finanzströme und zum Verlust klarer Verantwortungen. Wo alle Verantwortung haben, trägt keiner Verantwortung. Aufgeblähte Haushalte, Schuldenberge und Mißwirtschaft sind vielfach die Folge.
Die Mischfinanzierung führt auch zu einer stärkeren Beteiligung des Bundes in Ländersachen einerseits und zu einer verstärkten Mitsprache der Länder in Bundesangelegenheiten andererseits. Dieser "kooperative Föderalismus" führt zum Mißbrauch des Bundesrates durch die jeweilige Opposition, mit verheerenden Folgen für die so dringend erforderliche Handlungs- und Reformfähigkeit der Bundesrepublik. Allparteienkompromisse auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner und Kartellierung von Opposition und Regierung sind die Folge. Als Beispiel sei die Unmöglichkeit einer Vereinfachung des Steuersystems aufgrund der entstandenen Machtverflechtung genannt.
Für einen echten Wettbewerbsföderalismus
Die Kritik an der Entwicklung des Föderalismus in der Bundesrepublik darf nicht mißverstanden werden: Ein echter und gestärkter Wettbewerbsföderalismus ist das Gebot der Stunde. Er ist ein wesentlicher Baustein im System der "checks and balances" einer geteilten und subsidiär geordneten Staatsmacht. Er ist als Dezentralisierungsprinzip unentbehrlich. Ein solcher Föderalismus zwingt den Staat nicht nur in die Bürgernähe, er führt auch zu einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit in allen Haushaltsfragen und zu einem Wettbewerb der Länder und Gemeinden untereinander. Ein föderaler Wettbewerb als Entdeckungsverfahren ermöglicht es, neue überlegene wirtschaftspolitische, aber auch z. B. bildungspolitische Wege in einzelnen Bundesländern zu erproben, erfolgreiche Aufgabenlösungen zu finden und zu übernehmen, aber auch Folgewirkungen von Fehlschlägen zu begrenzen.
Föderalistisch organisierte Gemeinwesen wie die USA oder die Schweiz haben sich politisch und wirtschaftlich als äußerst erfolgreich erwiesen. In vielen ehemals zentralistisch regierten Ländern wie Großbritannien, Italien oder Polen erkennt man heute die Vorteile von Dezentralisierung und echter Subsidiarität.
Für Handlungs- und Reformfähigkeit
Wir bekennen uns zu einem ausgeprägten und funktionsfähigen Föderalismus. Wir fordern einen Föderalismus, der dem Bund, den Ländern und den Gemeinden Kompetenzen nach dem Trennsystem zuweist. Damit wird den Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben, in eigener Verantwortung ihre Probleme zu lösen. Dabei gilt der Grundsatz, daß die Ebene, die bestimmte Aufgaben verantwortet, auch die Finanzierung eigenverantwortlich regelt.
Wir wollen durch Dezentralisierung und klare Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dem Prinzip des Wettbewerbs auch im politischen System Geltung verschaffen. Der Druck, das Ausgabeverhalten zu überprüfen, die Kosten staatlicher Leistungen zu reduzieren und die Steuerlasten zu mindern, soll erhöht werden. Gute Politik soll belohnt werden.
Die Zunahme des Gestaltungsraumes in einem solchen Wettbewerbsföderalismus bietet langfristig auch für die wirtschaftlich noch schwächeren Regionen - etwa die neuen Länder - große Chancen.
Im Wettbewerb untereinander können die staatlichen Institutionen die Akzeptanz ihrer Maßnahmen und ihre eigene Effizienz überprüfen und verbessern. Sie können aus neuen Ideen lernen und von ihnen profitieren. Und vor allem: Die staatlichen Instanzen in Bund und Ländern werden im Wettbewerbsföderalismus handlungsfähiger. Sie können Reformen nicht nur in Angriff nehmen, sie können sie auch durchsetzen. Und sie verantworten diese vor ihren Wählern.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
Jede Ebene erhält mehr eigene Steuerhoheit. Der Bund verfügt über seine Bundessteuern, die Länder über Ländersteuern, die Kommunen über Kommunalsteuern. Der Bundesgesetzgeber beschränkt sich auf eine Rahmenregelung.
Der Finanzausgleich unter den Ländern (der horizontale Finanzausgleich) wird erheblich reduziert.
Der Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern (der vertikale Finanzausgleich) wird auf Sonderfälle beschränkt - etwa die neuen Bundesländer, für die ausreichende Übergangsregelungen geschaffen werden. müssen -, so wie er ursprünglich von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehen war.
Die Mischfinanzierung wird abgeschafft.
Das Gesetzgebungsrecht des Bundes wird zugunsten der Gesetzgebung der Länder reduziert. Es wird im wesentlichen auf die Bereiche Verteidigung, Rechtsordnung, Menschenrechte, Außenpolitik und die Rahmensetzung für die Umwelt, Wirtschafts- und Sozialpolitik beschränkt sowie auf die Garantie des freien Handels im Inland. Das bedeutet, daß auch das Vetorecht des Bundesrates nicht mehr wie im bisherigen Maße erforderlich ist.
Im Bereich der sozialen Leistungsgesetze setzt der Bund allenfalls Rahmenregelungen. Die Bedeutung der Abgabensysteme der sozialen Sicherheit wird reduziert, Eigenvorsorge gestärkt und die regionale Gestaltungsfreiheit wird erhöht.
Unser Land braucht durchgreifende Reformen, damit ein ausufernder Staatsapparat den Bürger nicht immer mehr entmündigt. Hierfür bedarf es mehr Reformfähigkeit, damit es sich im internationalen Wettbewerb behaupten und die Zukunftsprobleme bewältigen kann.
Für ein Deutschland der Vielfalt in einem Europa der Vielfalt
Deutschlands politische Stabilität, seine kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leistungen beruhen nicht auf bürokratischer und zentralistischer Einförmigkeit, sondern auf einer Tradition der staatlichen und kulturellen Vielfalt. Wir wollen ein Deutschland, dessen Politik auf der Anerkennung dieser Vielfalt beruht. Kulturelle Eigenständigkeit ist ein Wert in sich. Eigenverantwortlichkeit bringt Leistungen hervor, initiiert Lernprozesse und schafft Bindungen für ein funktionierendes Gemeinwesen.
Wir wollen echte Subsidiarität, die die Demokratie näher an den Bürger bringt. Wir wollen dabei nicht bei der Reform des Verhältnisses von Bund und Ländern haltmachen, sondern die Gemeinden einbeziehen.
Wir warnen zugleich vor einer übermäßigen Aushöhlung föderaler Strukturen durch den europäischen Einigungsprozeß. Insbesondere in den Bereichen der Sozial- und Finanzpolitik muß darauf geachtet werden, daß das in den Verträgen von Maastricht verankerte Prinzip der Subsidiarität mit Leben erfüllt wird. Nur so können sich die Menschen als verantwortliche Bürger in ihrer Gemeinde, ihrem Land, ihrem Staat und in Europa wiederfinden.
Nur so kann erreicht werden, daß der Wettbewerb die Lern- und Anpassungsbereitschaft steigert und daß eine wirksame Kontrolle staatlicher und überstaatlicher Macht stattfindet. Die Idee der Europäischen Einigung sollte einst die Fehler des Nationalstaates korrigieren. Sie darf diese Fehler nicht wiederholen.
Bonn, den 4. Februar 1998
Dr. h.c. Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter
Dr. Detmar Doering, Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter
Dr. Klaus von Dohnanyi, Hamburg
Wolfgang Fell, Präsident der Industrie- und Handelskammer, Halle a.d. Saale
Dieter Fertsch-Röver, Ehrenmitglied und ehem. Vorsitzender der ASU, Köln
Prof. Dr. Karl-Heinrich Hansmeyer, Köln
Dr.-Ing.E.h. Hans-Olaf Henkel, Präsident des BDI, Köln
Dr. Otto Graf Lambsdorff MdB, Bonn
Dr. Jürgen Morlok, Vorsitzender des Vorstandes der Baden Airpark AG, Karlsruhe
Prof. Dr. Hubertus Müller-Groeling, Kiel
Karl Otto Pöhl, Frankfurt
Dr. Thilo Sarrazin, Vorsitzender der Geschäftsführung der TLG, Berlin
Prof. Dr. Otto Schlecht, Vorsitzender des Vorstandes der Ludwig-Erhard-Stiftung, Bonn
Prof. Dr. Roland Vaubel, Neustadt
Prof. Dr. Carl Christian von Weizsäcker,Köln
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