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| Dr. Otto Graf Lambsdorff |
Am Freitag, dem 10. März, wurde das Gesetzespaket zur Föderalismusreform nicht nur im Bundesrat und Bundestag debattiert. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung diskutierten Experten aus Wissenschaft und Politik mögliche Ansätze für eine erfolgreiche Reform der Finanzverfassung. Kern der gesamten Diskussion war die Frage: Können im Bundesstaat die Vorteile von Steuerautonomie und Steuerwettbewerb mit der bundesstaatlich gebotenen Solidarität verbunden werden, ohne durch Gleichmacherei die Anreize zur Stärkung der Wirtschaftskraft in Gemeinden und Ländern zu schwächen?
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Otto Graf Lambsdorff, dem Vorsitzenden der Friedrich-Naumann-Stiftung. Er betonte, die FNSt sei 1998 die Erste gewesen, die in einem Manifest zu einer Erneuerung des Föderalismus’ in Deutschland aufgerufen habe. Nun sei eine Reform der Finanzverfassung zwar im Koalitionsvertrag von SPD und CDU für diese Wahlperiode versprochen. Wie diese Reform konkret aussehen solle, sei aber nicht einmal in Ansätzen erkennbar, da die Ordnung der föderalen Finanzbeziehungen in der Bundesstaatskommission von 2003/2004 faktisch ausgeklammert worden sei.
Die Zustimmung der FDP zum vorliegenden Gesetzespaket zur Föderalismusreform hänge nun entscheidend von verbindlichen Zusagen ab, dass die Finanzreform noch in diesem Jahr angegangen wird. Sollte die Große Koalition die Föderalismusreform nicht meistern, so Lambsdorff in seiner Rede, dann könne sie sich "aus dem politischen Geschehen abmelden." Für Lambsdorff sei die Schweizer Finanzverfassung Vorbild, das heißt: Steuerautonomie von Gemeinden, Kantonen und Bund mit eigenen Zuschlagsrechten auf die direkten Steuern, insbesondere die Einkommensteuern; Solidarität durch vertikalen Finanzausgleich des Bundes für die wirtschaftlich schwächsten Regionen und für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kantone.
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| Ernst Burgbacher |
Zu der Frage "Was ist zu tun?" betonte Burgbacher zunächst, dass er nicht mit dem Ende der Föderalismusreform rechne, wenn das Gesetzespaket der ersten Stufe an Widerständen vor allem in der SPD scheitern sollte. Für die zweite Stufe, die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Gemeinden, Ländern und Bund, bestehe die FDP auf einer schriftlichen Zusage der Großen Koalition zu Verfahren, Gremium und Eckpunkten einer Neuordnung. Die Bundeskanzlerin habe bei Guido Westerwelles Anmahnung „heftig genickt“.
Als einen Anstoß zur Diskussion, wie eine solche Neuordnung der föderalen Finanzverfassung nach liberalen Vorstellungen aussehen könne, stellte Ernst Burgbacher dazu sein Modell vor, orientiert am 2. und 4. Föderalismus-Manifest der Friedrich-Naumann-Stiftung, mit Zustimmung in der Fraktion, aber noch nicht verabschiedet . Er hob aus diesem Konzept vier Punkte hervor:
Im Grundgesetz müsse eine Verschuldungsbegrenzung verankert werden, die zuverlässiger als Art. 115 GG, anhaltende Staatsverschuldung verhindere. Im Grundsatzprogramm der FDP, den Wiesbadener Grundsätzen von 1997 werde ein grundsätzliches Verbot der Netto- Neuverschuldung im Grundgesetz gefordert. Diesen Ansatz hieß Burgbacher zwar gut, sagte aber, er wäre angesichts der Schwierigkeiten dafür Zweidrittel-Mehrheiten zu gewinnen, auch schon mit dem weniger mutigen Schritt zufrieden, die Maastricht-Kriterien ins deutsche Grundgesetz zu übertragen.
Parallel dazu müsse eine Haftungsbeschränkung des Bundes eingeführt werden. "Der Anreiz, in den Schuldenabbau einzusteigen, ist im derzeitigen System gering", so der Bundestagsabgeordnete. Wegen des Finanzausgleichs seien in den Bundesländern die Anreize zu sparen und die eigene Wirtschaftskraft zu stärken sehr schwach. „Gleichwertigkeit“ der Lebensverhältnisse im Grundgesetz dürfe in der Praxis nicht zu Gleichmacherei führen, die Anreize für Innovation und Wirtschaftskraft ersticke.
Als dritten Punkt forderte Burgbacher Steuerautonomie zumindest in den Bereichen, in denen die Länder das gesamte Steueraufkommen erhalten. Notwendig – auch für die politische Durchsetzbarkeit der Finanzreform – seien gute Startbedingungen für finanzschwache Länder; insbesondere den neuen Bundesländern müsse angesichts ihrer geringen Steuerkraft eine Perspektive gegeben werden. Der Solidarpakt II, der noch bis 2019 läuft, dürfe selbstverständlich nicht angetastet werden.
Als vierten Punkt hob Ernst Burgbacher die Bedeutung einer grundlegenden Reform der Gemeindefinanzen im ordnungspolitischen Gesamtzusammenhang der föderalen Finanzverfassung hervor. Dazu gehöre als notwendige Reform der gesamten Einkommensbesteuerung die Abschaffung der Gewerbesteuer und ihr Ersatz u. a. durch ein kommunales Zuschlagsrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das werde von der FDP seit über 10 Jahren gefordert; am 16. März wird der Gesetzesentwurf der FDP zur Reform der direkten Steuern in erster Lesung im Bundestag beraten. Für die Reform der föderalen Finanzverfassung plädiere er wie Graf Lambsdorff, die Bundestagsfraktion und die FDP-Landtagsfraktionen für ein Zuschlagsrecht der Länder bei den Einkommensteuern. Damit ging er auch auf einen Programmpunkt ein, der wegen der Probleme am Tegeler Flughafen nicht im Referat von Jörg-Uwe Hahn, Fraktionsvorsitzender der Liberalen im Landtag von Hessen, vorgetragen werden konnte.
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| Podiumsdiskussion |
Immer wieder wurde dabei ein Blick auf die Schweiz gewagt. Die Schweiz ist mit ihren gut 7 Millionen Einwohnern in 26 Kantonen international der Maßstab für die Verbindung eines Höchstmaßes an Steuerautonomie von Gemeinden, Ländern und Bund. Die Schweizer Finanzverfassung gewährleistet aber zugleich ausreichende Mittel für eine leistungsfähige Infrastruktur und solidarischen Ausgleich zugunsten schwächerer und von geographischen Bedingungen benachteiligter Regionen. Das Nachbarland hat nicht nur einen Einnahme-, sondern auch einen Belastungsausgleich zwischen den einzelnen Kantonen, der dem Gerechtigkeitsgefühl der Schweizer mit ihrer Tradition einer direkten, bürgernahen Demokratie entgegenkommt. Dem Schweizer Zuschlagsystem der Steuerautonomie könne man sich in Deutschland bei den Einkommensteuersätzen der Gemeinden und Länder allerdings nur in kleinen Schritten nähern.
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| Publikum |
In seinem Schlusswort unterstrich Otto Graf Lambsdorff beim Dank an die hervorragende Moderation von Professor Renzsch und die Diskussionsteilnehmer, wie gut der Schweiz ihr "echter Föderalismus" bekommen sei: Die Schweiz liegt beim Pro-Kopf-Einkommen weltweit auf dem zweiten Platz. Bei kantonaler Zuständigkeit ist das Schweizer Schulsystem besser als das deutsche: die Kantone geben Schulen mehr Freiheit und Verantwortung; das Niveau der Hochschulen ist gut, die ETH Zürich des Bundes ist eine international anerkannte Elite-Universität; an der kantonalen Universität Genf ist das Institut Haute Etudes Internationales weltberühmt für seine Excellenz. Graf Lambsdorff: „von ‚Afrikanisierung’ durch Föderalismus also keine Spur“.
Dr. Horst Werner, Liberales Institut
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