» Aktuelles
Nürnberg: Rede zur Freiheit von Hans-Jürgen Papier
 |
| Jörg Rohde MdB, Kuratoriumsmitglied Helmut Haussmann, Marina Schuster MdB |
In dieser Formulierung liegt die wichtige – und heute kaum noch diskutierte – Feststellung, nach der das Grundgesetz nicht nur einen Staat verfasst, sondern auch von einem Gesellschaftsbild ausgeht; eine Feststellung, die mehr ist als nur eine Randbemerkung, wie Papier verdeutlichte: „Ein Staat, dessen Bürger sich darauf beschränken, anderen nicht zu schaden, sich im Übrigen aber nicht füreinander verantwortlich fühlen, ist zum Scheitern verurteilt. Eine Gesellschaft werde sich nur dann an die stets wandelbare Welt anpassen können, wenn ihre Mitglieder eine Zivilgesellschaft bilden und sich auch füreinander in einem Mindestmaß verantwortlich fühlen,“ führte der Bundesverfassungsgerichtspräsident aus und schrieb staatsgläubigen Protagonisten ins Stammbuch: „Allerdings – und das ist entscheidend – kann diese Haltung nicht erzwungen werden.“ Unter Anspielung auf eine andere Zeile der Nationalhymne kam der Redner auf das Lied der Deutschen zurück: „In Sachen Einigkeit und Solidarität ist der Staat verloren, wenn ‚Herz und Hand’ nicht von den Menschen selbst - und nur von diesen - eingebracht werden.“
 |
| Der Historische Rathaussaal - eine beeindruckende Kulisse |
Das Zusammenspiel von Freiheit und Verantwortung, für Liberale Kern der Lebenseinstellung und Selbstverständlichkeit zugleich, ist auch Grundprinzip der Verfassung. Zwar trägt kein Artikel des Grundgesetzes eine so lautende Überschrift, aber ein „Hüter der Verfassung“, wie Papier es ist, vermag dies aus der Zusammenschau der grundgesetzlichen Bestimmungen – beste Staatsbürgerkunde im Sinne Friedrich Naumanns – sehr einleuchtend zu formulieren:
Eigenverantwortlichkeit wird vom Grundgesetz vorausgesetztDie Eigenverantwortung des einzelnen Menschen wird, so Papier, „vom Grundgesetz vorausgesetzt, und zwar wegen der grundlegenden Idee der Freiheitlichkeit. Denn eine Gesellschaft, in der jeder zwar das Recht hätte, sein Verhalten frei zu bestimmen, den Gebrauch dieser Freiheit aber nicht auch für und vor sich verantworten müsste, führte quasi automatisch zur Konsequenz, dass der Staat alle Entscheidungen an sich ziehen und so die eingeräumte Freiheit stante pede wieder kassieren müsste.“
Der Sprung von der verfassungsrechtlichen Analyse zur politischen Warnung folgte sogleich: „Aus diesem Grund kann auch ein Staat weitestgehender Fürsorge kaum ein freiheitlicher sein.“