Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Verfassungsdialog: "Europa ist eine Baustelle“ [Druckversion]




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Verfassungsdialog: "Europa ist eine Baustelle“
4. Karlsruher Dialog zur Zukunft der Europäischen Verfassung


Der Termin konnte kaum günstiger gelegt sein. Hatten doch erst vor wenigen Tagen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf ihrem Gipfel in Brüssel gerade noch die Kurve gekriegt und sich auf die Grundzüge für einen neuen EU-Vertrag verständigt. Rund 200 Gäste waren der Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zum diesjährigen Karlsruher Verfassungsdialog gefolgt. Das Thema „Die Zukunft der Europäischen Verfassung“ war vor dem Hintergrund des Gipfeltreffens und der nun anstehenden Regierungskonferenz von brisanter Aktualität. Die vom Kuratoriumsvorsitzenden der Friedrich-Naumann-Stiftung in seinen einleitenden Bemerkungen vorexerzierte „Lust an der Grundsatzdebatte“ war dann auch in den nachfolgenden Beiträgen fast überall spürbar. Wie bereits in den vergangenen Jahren führte der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller souverän und sachverständig durch den Tag.

Einführung durch Prof. Dr. Jürgen Morlok, Kuratorimsvorsitzender der Stiftung für die Freiheit
„Das ungewöhnliche an der heutigen Diskussion in Europa“ so Jürgen Morlok, „ist eher, dass am Anfang wenig öffentliche Diskussion stand – vor allem wenig tief greifende Diskussion. Die Bürger waren kaum je innerlich bewegt. Das Selbstverständnis der Akteure schien eher zu sein, dass dieser Verfassungsvertrag – nun auch noch pompös, aber eher inkorrekt ‚Verfassung’ genannt – per se ein Geschenk an die Völker Europas sei, dass es allenfalls richtig zu vermitteln, aber nicht in allen Komponenten zu diskutieren galt. Überhaupt ist es in der Politik ja nicht nur in Europa üblich geworden, eventuelle Fehlschläge damit zu erklären, dass da etwas nicht richtig ‚vermittelt’ worden sei, nicht etwa, dass man irgendwie in der Sache falsch lag.“

Zu sehr sei der Vertrag von seinen Befürwortern von vornherein als sakrosankt betrachtet worden, weil ohne ihn angeblich Europa und der Frieden in ihm zusammenbräche und die totale Entscheidungsunfähigkeit drohe. Abgesehen davon, dass ein Europa, das einen Warnschuss vom Elektorat nicht aushalten könne, kaum erhaltenswert wäre, und dass der Untergang des Abendlandes keineswegs bevorstehe, wäre die Entscheidungsfähigkeit auch mit einem weniger ambitionierten Projekt als dem eines Verfassungsvertrages realisierbar gewesen.

Des Weiteren vermisste er eine Rückbindung an das Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip sei nie ausreichend diskutiert worden. Den Verteidigern des Vertrags scheine es zu genügen, dass es überhaupt im Vertrag stehe. Aber was sei mit dem Inhalt? „Die EU solle nur eingreifen, wenn sie etwas besser könne als die anderen Ebenen, wobei sie über die Frage, ob sie etwas besser könne, selbst richtet. Kann man einer solchen Regel ernstlich vertrauen? Die Friedrich-Naumann-Stiftung hat dem einen Subsidiaritätsbegriff entgegengestellt, der mir wesentlich robuster erscheint. Die EU solle nur zuständig sein, wenn auch wirklich nur sie die Aufgabe erledigen kann.“

Auch in der Bewertung der Grundrechtecharta äußerte er sich kritisch:
„Nicht alles, was Grundrecht heißt, sollte auch so genannt werden. Die Erklärung im Verfassungsvertrag enthält viele Dinge, die über liberalen Persönlichkeitsrechtsschutz hinausgehen. Sie begünstigen eine sehr staatsinterventionistische Antidiskriminierungspolitik. Sollte diese Politik, wenn man sie denn überhaupt will, in der Macht Europas liegen?“

ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit Staatssekretär a.D. Klaus Bünger
Staatssekretär a. D. Klaus Bünger sprach in seinem Beitrag von der „Erosion der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union“. Von ihrem Ursprung her sei die Wirtschaftsverfassung der EU zwar eine Verfassung der Freiheit und des Wettbewerbs. Ihre konstitutiven Elemente seien die so genannten vier Freiheiten des EG-Vertrages, also die Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, die Regeln des Wettbewerbs sowie das Bekenntnis zum freien Handel. Über die Zeit sei diese freiheitliche Wirtschaftsverfassung jedoch erodiert zu einer gemischten Wirtschaftsordnung, die gekennzeichnet sei durch ein erhebliches Spannungsfeld zwischen Markt und Intervention, zwischen Wettbewerb und Wohlfahrtsstaat. Zunehmend hätten Potenziale für industriepolitische oder sozial- und beschäftigungspolitische Intervention Eingang in den Vertrag gefunden. „Sozialpolitik“, so Bünger dezidiert „aber gehört nach den Regeln der Subsidiarität, die die unterschiedlichen Präferenzen in den Mitgliedsländern berücksichtigen sollen, in die Kompetenz der Mitgliedstaaten.“ Hinzu komme, dass die EU-weite konstitutionelle Festschreibung und Harmonisierung hoher Sozialstandards eine potenzielle Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und damit des Wohlstands in den weniger entwickelten Mitgliedsstaaten zur Folge haben könne.




Moderator Möller und Dr. Konrad Adam, Publizist und ehem. FAZ-Redakteur
Eine nüchtern-pessimistische Zustandsanalyse über die Verfassung der Europäischen Union lieferte anschließend der Publizist und Autor Konrad Adam. Ohne in die alte wohlfeile Klage über das demokratische Defizit der Gemeinschaft einstimmen zu wollen, stellte er fest: „Das Europa der Bürger wird oft und gern beschworen, die damit zwangsläufig verbundenen Auflagen, Umwege und Bedingungen aber genauso gern und konsequent vermieden. Sie sind ja auch nur schwer zu erfüllen, da sie der übermächtigen Zeittendenz zuwiderlaufen, die überall auf der Welt zu beobachten ist, im nationalen ganz genauso wie im europäischen Geschäft, der Herrschaft der Experten.“ In einer Welt, in der die Dinge austauschbar und die Grundsätze rar geworden seien, werde der Experte zur letzten Instanz, zum Nothelfer. Unabweisbar gehe mit dieser Entwicklung aber ein „Verlust an Repräsentativität“ sowie eine „nachlassende Kontrollfunktion“ einher. Eine Herrschaft der Experten führe schließlich zur Aufhebung jeder Form von Verantwortlichkeit. Die allenthalben zu hörende Losung „Effizienz statt Demokratie“ setze auf die Sachkunde der Experten und verzichte auf die Legitimation der Machtunterworfenen.

Prof. Dr. Charles Blankart referiert über die Europäische Finanzverfassung
Europas Finanzverfassung thematisierte dann der Schweizer Ökonom Charles B. Blankart. Er erläuterte die vertragliche Entwicklung bei den Stimmenverteilungen im Rat der EU, problematisierte die so genannte „Quadratwurzel-Regel“ und veranschaulichte das schwerfällige Regelwerk des europäischen Haushalts als einen unfruchtbaren Prozess, weil Einnahmen und Ausgaben nicht sinnvoll miteinander verknüpft seien.
Der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Markus Löning, setzte sich dann mit der „sozialen Dimension“ Europas auseinander und sprach in diesem Zusammenhang von einem Kern sozialer Grundwerte, der kaum strittig sei. Einen „Sozialstaat Europa“ oder einen Begriff wie „europäisches Sozialmodell“ lehnte er allerdings ab. Weder sei die Europäische Union ein Staat noch sollte sie Zuständigkeiten im Bereich der sozialen Sicherungssysteme an sich ziehen. Die Vorstellung etwa von einer Harmonisierung der Sozialstandards in ganz Europa sei utopisch und nicht darstellbar. Er plädierte vielmehr vor dem Hintergrund rechhaltiger positiver Erfahrungswerte – „Wettbewerb hat Europa groß gemacht“ – auch für einen Wettbewerb im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. Hier gebe es sehr unterschiedliche Traditionen, von denen andere Länder jeweils lernen könnten.

Die FDP-Europa-Abgeordnete Dr. Silvana Koch-Mehrin auf dem Podium
Quasi direkt aus der Plenarsitzung des Europaparlaments kam die Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin, um in ihrem Statement einen fulminanten Schlusspunkt zu setzen. Sie berichtete von der Diskussion mit der deutschen Bundeskanzlerin am Ende der deutschen Ratspräsidentschaft und hielt sich auch mit Lob nicht zurück: „Frau Merkel hat einen guten Job gemacht!“ Zur Positivliste der deutschen Ratspräsidentschaft rechnete sie neben einigen Regelungen im neuen Reformvertrag vor allem die Stärkung der Umwelt- und Energiepolitik. Verschlechterungen habe es aber zweifellos auch gegeben. Man habe sich nicht auf einen „Außenminister“ verständigen können; die Aussage vom „unverfälschten und freien Wettbewerb“ sei herausgenommen worden und eine ganze Anzahl von Ausnahmeregelungen (u.a. Grundrechtecharta, Stimmrechte) hätten den Vertrag verwässert und zu einem schwer lesbaren Konvolut anwachsen lassen („An allen Ecken und Enden wurden Weichzeichner eingebaut“). Insgesamt werde sich der Prozess eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten noch verstärken.

Markus Löning MdB
Gleichwohl: Europa in 50 Jahren? Da werde ihr nicht bange. Sie prophezeite eine Telenovela: „Verliebt in Brüssel“. Denn schließlich heiße es bereits so wunderschön in der Berliner Erklärung zum 50jährigen Bestehen der Römischen Verträge: „Wir sind zu unserem Glück vereint.“
Dass der kurzfristig erkrankte ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof seinen Beitrag zu „Europa und die Subsidiarität“ nicht halten konnte, war bedauerlich. Eine Passage seines am selbigen Tag in den Badischen Neuesten Nachrichten erschienenen Gastbeitrags zu Europa könnte auch als Quintessenz der Diskussion bezeichnet werden:

„Europa (…) hat den Charme einer stetigen Baustelle, ist noch in der Entwicklung und darf gegenwärtig nicht in einem Rechtsstatus fixiert werden.“

Michael Roick

Die Virtuellen Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat den 4. Karlsruher Verfassungsdialog live ins Internet übertragen. Über 150 Teilnehmer verfolgten online die Reden und Diskussionen in Karlsruhe. Die folgenden Reden wurden aufgezeichnet:

Klaus Bünger
Dr. Konrad Adam
Prof. Dr. Charles B. Blankart
Dr. Silvana Koch-Mehrin
Markus Löning
Panel: Europas Finanzverfassung

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Interesse an Europapolitik? Hier finden Sie weitere Veranstaltungen der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zu diesem Thema.




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