Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - FAQs [Druckversion]
FAQs
Häufig gestellte Fragen:
1.) Allgemeine Fragen:
Muss ich Mitglied der FDP sein?
Nein
Werden ganze Studiengänge oder Promotionen im Ausland gefördert?
Nein
Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
Nein
Kann die Abgabefrist für die Bewerbung verlängert werden?
Nein
Gibt es Alternativtermine für die Auswahlgespräche?
Nein
Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
Nein
Kann ich mich für eine rein ideelle Förderung bewerben, wenn ich schon von einer anderen Institution gefördert werde?
Nein
Was verstehen Sie unter gesellschaftspolitischem Engagement?
Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen und Vereinigungen.
Werden die Übernachtungs- und Fahrtkosten für die Auswahltagung erstattet?
Nein
Wie bekomme ich meine Post, wenn sich meine Korrespondenzanschrift geändert hat?
Bei einer befristeten Änderung muss der/die BewerberIn dafür Sorge tragen, dass die Post gegebenenfalls an ihn/sie weitergeleitet wird.
Bei einer dauerhaften Änderung muss uns die neue Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Es ist allerdings immer ratsam, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. In jedem Fall muss der/die BewerberIn dafür sorgen, dass die Post weitergeleitet wird.
Werden ausländische Korrespondenzanschriften akzeptiert?
Nein
Dürfen die Gutachten mit gesonderter Post eingereicht werden?
Ja
Sollen die Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausführung eingereicht werden?
Ja
Können fremdsprachlich verfasste Gutachten oder Exposés eingereicht werden?
Nein
Können BewerberInnen für einen Masterstudiengang Gutachten aus dem Bachelorstudium einreichen?
Ja, aber nur zu Beginn des Masterstudiengangs
2.) Wer wird gefördert?
Deutsche Studierende
Erststudium und Vollzeitstudiengänge ohne fachliche Einschränkungen bei Bewerbungen nur für einen Masterstudiengang muss der Studiengang mindestens vier Semester umfassen
Ausländische Studierende
Vollzeitstudiengänge in Deutschland ohne fachliche Einschränkungen
Deutsche und ausländische Promovierende
außer Zahn- und Humanmedizin
3.) Wann kann ich mich bewerben?
Deutsche Studierende
frühestens zum dritten Semester
spätestens drei Semester vor Studienende gemäß Regelstudienzeit
Ausländische Studierende
frühestens nach dem Bachelor oder dem Vordiplom
spätestens drei Semester vor Studienende
Promotionen
ab der Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
4.) Förderungshöchstdauer?
Deutsche Studierende
Es wird die Regelstudienzeit nach BAföG zugrunde gelegt.
Ausländische Studierende
bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit) jedoch maximal drei Jahre
Deutsche und ausländische Promovierende
maximal drei Jahre
5.) Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
Deutsche Studierende
Förderung bis zum Abschluss, jedoch nur innerhalb der Regelstudienzeit
Ausländische Studierende
Förderung immer bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit) jedoch maximal 3 Jahre
Deutsche Promovierende
vorherige Förderungen mit öffentlichen Mitteln werden angerechnet
6.) Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
Ja, die Auswahlgespräche sowie die Korrespondenz werden in deutscher Sprache durchgeführt sowie fast alle Veranstaltungen der Stiftung.
7.) Fragen zum Probestipendium
Kann man sich auch für ein Probestipendium bewerben, wenn man bereits im ersten Semester ist?
Nein
Kann man sich für ein Probestipendium bewerben, wenn man das Abitur über den zweiten Bildungsweg gemacht hat?
Ja
Kann man sich auch als AusländerIn für das Probestipendium bewerben?
Nein
Sind studienbezogene Auslandaufenthalte während des Probestipendiums möglich?
Nein
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