Aktuelle Information
Die erste Auswahltagung findet am 27. September 2008 im Truman-Haus in Potsdam-Babelsberg statt! Der Termin für obligatorische Einführungsveranstaltung ist vom 10. bis 12. Oktober 2008, ebenfalls in Potsdam.
Was ist ein „Probestipendium“?
Unser „Probestipendium“ richtet sich an deutsche StudienanfängerInnen. Gefördert werden begabte Jugendliche, die ihr Erststudium an einer deutschen Universität, Hochschul oder Fachhochschule aufnehmen. Die Bewerber befinden sich im Übergang von Schule/ Wehr-o. Erstatzdienst/ Berufausbildung u.ä. zum Studium.
Nach zwei Semestern haben die Studierenden die Möglichkeit, sich für die endgültige Aufnahme als StipendiatIn zu bewerben. Der Auswahlausschuss der Stiftung entscheidet dann entsprechend der Entwicklung des Stipendiaten über die Fortsetzung der Förderung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie haben nicht nur überdurchschnittliche schulische Leistungen, sondern auch übergreifende Interessen. Sie sind leistungsbereit, entschlussfreudig, zielstrebig und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Entwicklung der Gesellschaft einzubringen. Zudem sind Sie gesellschaftlich, politisch, sozial oder schulpolitisch engagiert.
Welche Vorteile bringt das Probestipendium?
Probestipendiaten profitieren nicht nur materiell, da das Stipendium nicht zurückgezahlt werden muss. Die Studierenden der Stiftung für die Freiheit haben schon während der ersten zwei Semester die Möglichkeit, das Stipendiatenleben kennen zu lernen, ihre Kenntnisse in Sachen Liberalismus zu vertiefen und sich aktiv in die Arbeit der Stiftung einzubringen.
Der Bewerbungsschluss ist der 31. August eines Jahres.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie hier downloaden (PDF-Dokumente).
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