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Deutsche Studienförderung

Mit der deutschen Studienförderung werden hoch qualifizierte Studierende im Erststudium an deutschen Hochschulen gefördert. Deutsche Studierende können sich ab dem 2. Fachsemester, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das BAföG berechnet. Es gibt Voll- und Teil-Stipendien sowie Büchergeld-Stipendien. Die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Es werden im Regelfall nur Stipendien für ein Vollstudium im Inland vergeben. Für Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit kann ein Studienaufenthalt im Ausland bei fachlicher Begründung bis maximal 12 Monate unterstützt werden. Dies setzt die Stipendienaufnahme voraus.

Für das Probestipendium gilt ein gesondertes Verfahren.

Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt. Sollten Sie Probleme beim download haben, senden wir Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zu.

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