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Ausländische Studienförderung

Mit der ausländischen Studienförderung werden hoch qualifizierte Studierende an deutschen Hochschulen gefördert. Ausländische Studierende können sich nach einer akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom oder Bachelor), allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes berechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Nicht gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 8 BAföG als "Bildungsinländer" gelten, können gesondert gefördert werden. Ihr Status muss mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich nachgewiesen werden (BAföG-Amt).

Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt. Sollten Sie Probleme beim download haben, senden wir Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zu.

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