Der Staat hat den grundgesetzlich verbrieften Auftrag, die Basis einer freiheitlich demokratischen Ordnung zu schützen. Dieser Schutzfunktion allerdings hat er unter Einhaltung der Regeln des Rechtsstaats nachzukommen. Nicht immer vollführt die Politik diesen Drahtseilakt mit Bravour.
Wo nun verläuft die Grenze zwischen legitimer Gefahrenprävention und obsessiver Freiheitsbeschränkung? Dieser Frage, einer der sensibelsten der Innen- und Rechtspolitik dieser Tage, wird Professor Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, nachgehen in seiner
Rede zur Freiheit in Nürnberg
am Montag, den 8. September 2008, um 19 Uhr im Historischen Rathaussaal
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