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Verfassungsdialog: "Europa ist eine Baustelle“

4. Karlsruher Dialog zur Zukunft der Europäischen Verfassung

Der Termin konnte kaum günstiger gelegt sein. Hatten doch erst vor wenigen Tagen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf ihrem Gipfel in Brüssel gerade noch die Kurve gekriegt und sich auf die Grundzüge für einen neuen EU-Vertrag verständigt. Rund 200 Gäste waren der Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zum diesjährigen Karlsruher Verfassungsdialog gefolgt. Das Thema „Die Zukunft der Europäischen Verfassung“ war vor dem Hintergrund des Gipfeltreffens und der nun anstehenden Regierungskonferenz von brisanter Aktualität. Die vom Kuratoriumsvorsitzenden der Friedrich-Naumann-Stiftung in seinen einleitenden Bemerkungen vorexerzierte „Lust an der Grundsatzdebatte“ war dann auch in den nachfolgenden Beiträgen fast überall spürbar. Wie bereits in den vergangenen Jahren führte der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller souverän und sachverständig durch den Tag.

Einführung durch Prof. Dr. Jürgen Morlok, Kuratorimsvorsitzender der Stiftung für die Freiheit
„Das ungewöhnliche an der heutigen Diskussion in Europa“ so Jürgen Morlok, „ist eher, dass am Anfang wenig öffentliche Diskussion stand – vor allem wenig tief greifende Diskussion. Die Bürger waren kaum je innerlich bewegt. Das Selbstverständnis der Akteure schien eher zu sein, dass dieser Verfassungsvertrag – nun auch noch pompös, aber eher inkorrekt ‚Verfassung’ genannt – per se ein Geschenk an die Völker Europas sei, dass es allenfalls richtig zu vermitteln, aber nicht in allen Komponenten zu diskutieren galt. Überhaupt ist es in der Politik ja nicht nur in Europa üblich geworden, eventuelle Fehlschläge damit zu erklären, dass da etwas nicht richtig ‚vermittelt’ worden sei, nicht etwa, dass man irgendwie in der Sache falsch lag.“

Zu sehr sei der Vertrag von seinen Befürwortern von vornherein als sakrosankt betrachtet worden, weil ohne ihn angeblich Europa und der Frieden in ihm zusammenbräche und die totale Entscheidungsunfähigkeit drohe. Abgesehen davon, dass ein Europa, das einen Warnschuss vom Elektorat nicht aushalten könne, kaum erhaltenswert wäre, und dass der Untergang des Abendlandes keineswegs bevorstehe, wäre die Entscheidungsfähigkeit auch mit einem weniger ambitionierten Projekt als dem eines Verfassungsvertrages realisierbar gewesen.

Des Weiteren vermisste er eine Rückbindung an das Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip sei nie ausreichend diskutiert worden. Den Verteidigern des Vertrags scheine es zu genügen, dass es überhaupt im Vertrag stehe. Aber was sei mit dem Inhalt? „Die EU solle nur eingreifen, wenn sie etwas besser könne als die anderen Ebenen, wobei sie über die Frage, ob sie etwas besser könne, selbst richtet. Kann man einer solchen Regel ernstlich vertrauen? Die Friedrich-Naumann-Stiftung hat dem einen Subsidiaritätsbegriff entgegengestellt, der mir wesentlich robuster erscheint. Die EU solle nur zuständig sein, wenn auch wirklich nur sie die Aufgabe erledigen kann.“

Auch in der Bewertung der Grundrechtecharta äußerte er sich kritisch:
„Nicht alles, was Grundrecht heißt, sollte auch so genannt werden. Die Erklärung im Verfassungsvertrag enthält viele Dinge, die über liberalen Persönlichkeitsrechtsschutz hinausgehen. Sie begünstigen eine sehr staatsinterventionistische Antidiskriminierungspolitik. Sollte diese Politik, wenn man sie denn überhaupt will, in der Macht Europas liegen?“

ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit Staatssekretär a.D. Klaus Bünger
Staatssekretär a. D. Klaus Bünger sprach in seinem Beitrag von der „Erosion der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union“. Von ihrem Ursprung her sei die Wirtschaftsverfassung der EU zwar eine Verfassung der Freiheit und des Wettbewerbs. Ihre konstitutiven Elemente seien die so genannten vier Freiheiten des EG-Vertrages, also die Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, die Regeln des Wettbewerbs sowie das Bekenntnis zum freien Handel. Über die Zeit sei diese freiheitliche Wirtschaftsverfassung jedoch erodiert zu einer gemischten Wirtschaftsordnung, die gekennzeichnet sei durch ein erhebliches Spannungsfeld zwischen Markt und Intervention, zwischen Wettbewerb und Wohlfahrtsstaat. Zunehmend hätten Potenziale für industriepolitische oder sozial- und beschäftigungspolitische Intervention Eingang in den Vertrag gefunden. „Sozialpolitik“, so Bünger dezidiert „aber gehört nach den Regeln der Subsidiarität, die die unterschiedlichen Präferenzen in den Mitgliedsländern berücksichtigen sollen, in die Kompetenz der Mitgliedstaaten.“ Hinzu komme, dass die EU-weite konstitutionelle Festschreibung und Harmonisierung hoher Sozialstandards eine potenzielle Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und damit des Wohlstands in den weniger entwickelten Mitgliedsstaaten zur Folge haben könne.

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